Urlaub
Urlaubsanspruch und Resturlaub.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen pro Jahr. Bei einer Kündigung entscheidet der Zeitpunkt, wie viel davon übrig bleibt.
Wie viele Urlaubstage stehen mir zu?
Gesetzlich sind es 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, also 20 Tage bei der üblichen Fünf-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Schwerbehinderte erhalten fünf Tage Zusatzurlaub.
Resturlaub bei Kündigung
Scheiden Sie in der zweiten Jahreshälfte aus und ist die Wartezeit erfüllt, steht Ihnen oft der volle Jahresurlaub zu. In der ersten Jahreshälfte gibt es meist nur eine Zwölftelung (§ 5 BUrlG).
Urlaubsabgeltung
Kann der Resturlaub wegen des Endes des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, ist er in Geld auszuzahlen.
Häufige Fragen
Wie viel gesetzlicher Urlaub steht mir zu?
Mindestens 20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche, das entspricht vier Wochen.
Bekomme ich bei Kündigung den vollen Urlaub?
Ab dem 1. Juli und nach erfüllter Wartezeit oft ja, davor meist anteilig (Zwölftelung).
Wird nicht genommener Urlaub ausgezahlt?
Ja, am Ende des Arbeitsverhältnisses ist er als Urlaubsabgeltung in Geld auszuzahlen.
Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.