Kündigung & Kündigungsschutz
Kündigung erhalten? Das sind Ihre Rechte.
Eine Kündigung ist oft angreifbar - an Formfehlern, fehlendem Grund oder Sonderkündigungsschutz. Entscheidend ist vor allem eines: Sie haben ab Zugang genau drei Wochen Zeit, um zu klagen.
Ist die Kündigung überhaupt wirksam?
Eine Kündigung muss schriftlich auf Papier mit Originalunterschrift erfolgen (§ 623 BGB) - E-Mail oder WhatsApp sind nichtig. Bei mehr als zehn Beschäftigten und über sechs Monaten Betriebszugehörigkeit braucht der Arbeitgeber zudem einen anerkannten Grund (Kündigungsschutzgesetz). Schwangerschaft, Elternzeit oder Schwerbehinderung lösen einen Sonderkündigungsschutz aus.
Die 3-Wochen-Frist - das Wichtigste
Gegen jede Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung als wirksam - selbst wenn sie fehlerhaft war.
Welche Frist gilt bis zum Ende?
Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende; für den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate (§ 622 BGB).
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung zu klagen?
Drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Danach gilt die Kündigung als wirksam (§ 4 KSchG).
Ist eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp gültig?
Nein. Eine Kündigung ist nur schriftlich auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift wirksam (§ 623 BGB).
Bekomme ich bei einer Kündigung automatisch eine Abfindung?
Nein, einen automatischen Anspruch gibt es meist nicht. Eine Abfindung wird in der Regel im Vergleich vor dem Arbeitsgericht ausgehandelt.
Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.