Abfindung
Abfindung bei Kündigung.
Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht - trotzdem zahlen Arbeitgeber sehr häufig. Der Hebel dazu ist die Kündigungsschutzklage.
Wie hoch ist eine Abfindung?
Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Gut verhandelt ist auch ein volles Gehalt je Jahr möglich. Die tatsächliche Höhe hängt von Ihrer Rechtsposition ab - je angreifbarer die Kündigung, desto höher fällt die Abfindung aus.
Wie setze ich eine Abfindung durch?
Der übliche Weg führt über die Kündigungsschutzklage. Im Gütetermin endet der Streit sehr oft mit einem Abfindungsvergleich. Wichtig: die 3-Wochen-Frist nicht verpassen.
Steuer und Arbeitslosengeld
Die Abfindung ist steuerpflichtig (oft ermäßigt über die Fünftelregelung), aber sozialversicherungsfrei. Auf das Arbeitslosengeld wird sie in der Regel nicht angerechnet, solange die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Häufige Fragen
Wie berechne ich meine Abfindung?
Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter mal Beschäftigungsjahre. Nach oben verhandelbar.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Nur in Ausnahmefällen automatisch. Meist wird sie über eine Kündigungsschutzklage ausgehandelt.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
In der Regel nicht, wenn die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde.
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