Arbeitszeugnis
Was steht wirklich in Ihrem Zeugnis?
Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend und wahr sein - deshalb hat sich eine Geheimsprache entwickelt. Hinter höflichen Formeln stecken klare Schulnoten.
Die Zufriedenheitsformel
„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ heißt sehr gut (1), „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ nur gut (2), und „zu unserer Zufriedenheit“ bereits ausreichend (4). Ein fehlendes „stets“ oder „vollsten“ kostet ganze Notenstufen.
Versteckte Botschaften
Auch Formeln zu Verhalten und Schlussformel verraten viel. Fehlt am Ende der Dank mit guten Wünschen für die Zukunft, ist das ein schlechtes Zeichen.
Ihr Anspruch
Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis (§ 109 GewO). Stimmt die Note nicht, können Sie eine Berichtigung verlangen.
Häufige Fragen
Was bedeutet „zu unserer vollen Zufriedenheit“?
Das entspricht der Schulnote befriedigend (3) - ohne „stets“ und ohne „vollsten“.
Habe ich Anspruch auf ein gutes Zeugnis?
Auf ein wohlwollendes und wahres Zeugnis ja. Eine Note unter befriedigend muss der Arbeitgeber beweisen.
Kann ich ein Zeugnis korrigieren lassen?
Ja, Sie können eine Berichtigung verlangen, wenn die Bewertung unzutreffend ist.
Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.