Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag: unterschreiben?
Ein Aufhebungsvertrag ist planbar und oft mit Abfindung verbunden - kostet aber meist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und den Kündigungsschutz.
Die Sperrzeit-Falle
Ein Aufhebungsvertrag führt fast immer zu einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, außer es drohte ohnehin eine rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung mit angemessener Abfindung.
Worauf sollten Sie achten?
Klären Sie Abfindung, Beendigungstermin (Kündigungsfrist einhalten), Freistellung, Resturlaub und die Zeugnisnote - am besten direkt im Vertrag.
Nicht unter Druck unterschreiben
Sie haben Anspruch auf Bedenkzeit. Lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift fachlich prüfen.
Häufige Fragen
Gibt es bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?
In der Regel ja, bis zu zwölf Wochen - außer bei drohender rechtmäßiger Kündigung mit angemessener Abfindung.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Nehmen Sie sich Bedenkzeit und lassen Sie den Vertrag prüfen.
Bekomme ich im Aufhebungsvertrag eine Abfindung?
Häufig ja, sie ist Verhandlungssache - üblich ist rund ein halbes Gehalt je Beschäftigungsjahr.
Allgemeine Information und Werkzeuge zur Selbsthilfe, keine Rechtsberatung im Einzelfall (RDG). Stand der Rechtslage 2026, alle Angaben ohne Gewähr.